Förderung

Fördermöglichkeiten

Förderung für Arbeitssuchende    

 

Förder-Voraussetzungen:

Die von uns angebotenen Fortbildungen und Umschulungen sind zugelassen nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung) durch eine anerkannte Fachkundige Stelle.

Die Teilnahme an diesen Qualifizierungsangeboten ist deshalb grundsätzlich förderbar über das Instrumentarium Bildungsgutschein oder andere Kostenzusageverfahren (Deutsche Rentenversicherung u.a.).

Die Entscheidung über die Förderung Ihrer individuellen Teilnahme an einer nach AZWV zugelassenen  Qualifizierung trifft der für Sie zuständige Berater / die für Sie zuständige Beraterin Ihres Kostenträgers (Kriterien: Fachliche und arbeitsmarktliche Sinnhaftigkeit sowie Finanzierbarkeit Ihrer Teilnahme).

Für den Fall der Förderung werden die Lehrgangsgebühren vom Kostenträger i.d.R. vollständig übernommen. Zusätzlich werden Fahrtkosten erstattet (für tägliche Pendelfahrten wie auch für eine eventuell notwendige auswärtige Unterbringung) sowie evtl. Kinderbetreuungskosten.

 

Bildungsgutschein-Verfahren:

Die Agentur für Arbeit, die Jobcenter sowie einige Landkreise und Kommunen arbeiten mit dem sog. Bildungsgutscheinverfahren.

Sie erhalten als Förderzusage einen Bildungsgutschein. Wenn Sie sich für uns als Veranstalter Ihrer Qualifizierung entscheiden, geben Sie ihn blanko bei uns ab.
Details zum Bildungsgutschein finden Sie hier.

Wir stellen anschließend mit Ihnen Ihren Förderantrag beim Kostenträger zusammen. Im Bildungsgutscheinverfahren benötigen Sie für den Antrag folgende Unterlagen:

  • Ihren Bildungsgutschein, ausgefüllt und unterzeichnet vom Veranstalter.
  • einen Teilnahmevertrag mit dem Veranstalter, beidseitig unterschrieben.
  • einen Fragebogen des Kostenträgers zur Beantragung von Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.

Fördermöglichkeiten

Anschließend (spätestens einen Tag vor Beginn Ihrer Qualifizierung) geben Sie Ihre Antragsunterlagen vollständig bei Ihrem Kostenträger ab.

Nach Bearbeitung des Antrags wird Ihnen ein Bescheid zugesandt, vielfach erst, nachdem Sie schon mit Ihrer Qualifizierung begonnen haben.

In aller Regel handelt es sich um einen Bewilligungsbescheid, und damit den Rechtsanspruch auf die zugesagten und beantragten Förderleistungen.
Details zum Bescheid finden Sie hier.

 
Kostenzusage-Verfahren:

Die Deutsche Rentenversicherung und verschiedene andere Kostenträger arbeiten abweichend vom Bildungsgutschein-Verfahren mit einem Kostenzusage-Verfahren.

Hier erhalten Sie vor Kursbeginn bereits eine verbindliche schriftliche Kostenübernahme-Erklärung, die ausgestellt ist auf das Angebot und den Anbieter, für den Sie sich entschieden haben.

Sie geben diese Kostenübernahmeerklärung als Förderungsnachweis bei uns ab. Anschließend schließen wir einen Teilnahmevertrag für die Qualifizierung, den Sie wieder bei Ihrem Kostenträger abgeben.  

 
Zahlungen:

Die bewilligten Lehrgangsgebühren werden direkt zwischen Veranstalter und Kostenträger abgerechnet, Sie haben mit der Abwicklung und Überwachung des Zahlungsverkehrs nichts zu tun.

Die bewilligten Fahrtkosten und evtl. bewilligte Kinderbetreuungskosten werden Ihnen überwiesen.