Details zum Bewilligungsbescheid

Details zum Bescheid

Nachdem Sie Ihren Förderantrag abgegeben haben, wird er in der Leistungsabteilung Ihres Kostenträgers bearbeitet. Nach Bearbeitung wird Ihnen ein Bescheid zugesandt. Dies geschieht in aller Regel erst, nachdem Ihre Qualifizierung schon begonnen hat, also nicht vor Kursbeginn.

In aller Regel wird Ihnen eine Bewilligungsbescheid zugesandt, der Rechtsanspruch auf die bewilligten Förderleistungen.

In sehr seltenen Fällen kann Ihnen trotz Ausgabe eines Bildungsgutscheins eine Förderung verwehrt werden. Sie erhalten dann statt eines Bewilligungsbescheids einen Ablehnungsbescheid.

Für diesen Fall können Sie die Teilnahme an unseren Qualifizierungen kostenlos stornieren. Gebühren für schon besuchte Kursabschnitte werden ihnen nicht in Rechnung gestellt.

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