Details zum Bildungsgutschein

Details zum Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein wird Ihnen von Ihrem Vermittler / Ihrer Vermittlerin als Blanko ausgehändigt. Mit dem Bildungsgutschein wird dreierlei vereinbart und vorgegeben

  • Ihr Bildungsziel (das Thema Ihrer geförderten Qualifizierung),
  • die Maximaldauer Ihrer geförderten Qualifizierung,
  • der Zeitraum, in dem Ihre Qualifizierung starten muss (Gültigkeitsdauer).

 

Ein Veranstalter wird auf dem Bildungsgutschein nicht vorgegeben. Sie können sich also frei zwischen verschiedenen Anbietern entscheiden.

Eine Maßnahmenummer wird auf dem Bildungsgutschein ebenfalls nicht vorgegeben. Maßnahmenummern sind anbieterspezifisch. Das Feld bleibt bei der Ausgabe des Scheins blanko und wird später von dem Veranstalter nachgetragen, für den Sie sich entschieden haben.

Aus den selben Gründen ist das Vorhandensein einer Maßnahmenummer nicht Voraussetzung für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins für ein bestimmtes Bildungsziel. Eine Maßnahmenummer kann auch später an den Träger vergeben werden. Sie muss vorliegen, wenn der Bildungsgutschein vom Träger ausgefüllt wird, nicht zum Zeitpunkt seiner Ausstellung. 

Sie können Ihren Bildungsgutschein für jedes konkrete Bildungsangebot einlösen, soweit dafür eine Zulassung der Maßnahme nach AZWV vorliegt und das Angebot den Vorgaben (s.o.) genügt.