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Bis zu 100 % Förderung durch Ihre zuständige Agentur möglich!

Förderung? Ja, bitte!

Bei zahlreichen unserer Angebote ist eine Förderung möglich durch:

Wir beraten Sie gerne, welche Fördermöglichkeit für Sie in Frage kommt, und helfen Ihnen bei bürokratischen Hürden weiter.

Für Selbstzahlende oder bei Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber/ Ihre Arbeitgeberin bieten wir auch Ratenzahlungsmodelle an.

Für Jobcenter und Agentur für Arbeit

Unsere Trägernummer lautet A2144A31170, die Maßnahmennummer des jeweiligen Bildungsangebotes finden Sie unten auf der jeweiligen Angebotsseite.

Bildungsgutschein

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist,

  • um eine Arbeitslosigkeit zu beenden,
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder 
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen. Diese Qualifikationen müssen sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren. Darüber hinaus kann der Erwerb von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden, sollte dies notwendig sein, um erfolgreich an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen zu können.

AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)

Coachings oder Qualifizierungen, die mit dem AVGS gefördert werden können, heißen „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Die Einrichtung, die solche Maßnahmen durchführt, ist der sogenannte „Maßnahmeträger“. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) fördert auch andere Maßnahmen, die Sie beruflich weiter bringen.

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Dokument, das von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt wird. Es soll Arbeitssuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben ermöglichen.

Mit dem AVGS ist die Bundesagentur für Arbeit dazu verpflichtet, Sie beruflich zu fördern und zum Beispiel die Kosten für eine Weiterbildung bei einem Bildungsträger zu zahlen. Ihnen stehen hierbei drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Teilnahme über einen Bildungsträger mit AZAV-Zertifikat (z. B. derbei cbm Bremen):
    Bei diesen Maßnahmen muss der Bildungsträger für das AZAV-Zertifikat zugelassen sein. Sie dienen dazu, um beispielsweise an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt zu werden, Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu reduzieren oder zu beseitigen oder an eine selbstständige Tätigkeit (AVGS MAT) herangeführt zu werden.
  2. Vermittlung über einen privaten Arbeitsvermittler (AVGS MPAV):
    Dieser Arbeitsvermittler muss über eine AZAV-Zertifizierung verfügen, damit die Agentur für Arbeit die Kosten übernimmt. Aufgabe des Vermittlers ist es, Arbeitssuchende mit einem AVGS in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen.
  3. Betriebliche Maßnahme bzw. Probearbeit von bis zu sechs Wochen (AVGS MAG):
    Diese Maßnahme dient dazu, die Eignung einer oder eines Arbeitssuchenden für eine bestimmte Arbeitsstelle zu prüfen. Das Unternehmen hat so die Möglichkeit, einen schwerbehinderten Bewerber oder eine schwerbehinderte Bewerberin ohne Verpflichtungen kennenzulernen.

Wer hat Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Förderfähige Personen sind im § 45 SGB III Ausbildungs- und Arbeitssuchende sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können auch Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrer und Selbstständige sein sowie Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften betreut werden. Für den AVGS müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Kriterium 1: Der Antragsteller hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Kriterium 2: Vor der Beantragung des AVGS ist der Antragsteller in den letzten drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitslos.
  • Kriterium 3: Der Antragsteller wurde noch nicht vermittelt.

Wo Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen:

Wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind, beantragen Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei Ihrem persönlichen Berater der Agentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter in Ihrer Region. Dort wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um den Gutschein zu erhalten. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, sich von Ihrem persönlichen Berater zu den Voraussetzungen beraten zu lassen. Sollten Sie keine Beratung benötigen, können Sie den AVGS telefonisch oder schriftlich beantragen. Erfüllen Sie alle Bedingungen, erhalten Sie den AVGS per Post.

Lassen Sie sich beraten. Holen Sie sich Ihre Förderung bei Ihrer zuständigen Agentur!

 

Herzlich willkommen!

Wir empfangen Sie in der 4. Etage und stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Alexandra Lorse-Bahlmann

Empfang & Assistenz

Alexandra Lorse-Bahlmann | Unser Empfang und zentralste Position bei cbm!

Aigul Mohtadi

Projektkoordination Job-Coaching

Aigul Mohtadi | Projektassistenz FD | Sprachen & Finanzen

Magdalena Hotopp

Projektassistenz: Fachinformatik System & Anwendungen, Mediengestaltung

Flowers at cbm

Was Teilnehmerinnen & Teilnehmer sagen:

Eine sehr angenehme Unterrichts- Atmosphäre, wie ich sie zuvor noch nirgendwo anders erlebt habe. Freundliche Mitschüler, kompetente Lehrkräfte und freundliche Betreuung. Gute technische Ausstattung der Unterrichtsräume. Empfehlenswert für alle, die sich weiterbilden möchten im Bereich IT, Medien und Office.

Susanne C.

Ich habe den Kurs „Frauen starten digital durch“ besucht. Diesen Kurs empfehle ich allen Frauen, die sich weiterentwickeln und ihre Zukunft investieren wollen. Im CBM habe ich ein großartiges Team an kompetenten Dozenten, hilfsbereiten Mitarbeitern und engagierten Jobcoaches kennengelernt. Die Entscheidung, mich hier zur Mediengestalterin ausbilden zu lassen, ist mir danach nicht schwergefallen.

Kirstin I.

Sie sind herzlich willkommen!

Wir hier bei cbm in Bremen sind gerne für Sie da. Lassen Sie sich zu unseren Angeboten und den Möglichkeiten einer Förderung beraten!

Unser Team freut sich sehr auf Sie!

Wegesende 3 – 4
28195 Bremen
Öffnungszeiten:
montags bis freitags
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

*Zeitliche Änderungen sowie Änderungen in Ablauf, Kursgestaltung, Terminierung & Preisen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten
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Weil wir für Ihre Bildung stehen!