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cbm für Sie!

Team

Leitbild

Förderung

Impressum & DSGVO

AGB 

cbm GmbH

vertreten durch die geschäftsführerende Gesellschafterin Katrin Querfeld
Wegesende 3 – 4
28195 Bremen

Tel.: 0421 165737
Fax: 0421 165 73-90
E-Mail: info@cbm-bremen.de

Eingetragen im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Bremen
Registernummer: HRB 15472 HB

Umsatzsteuer-IDNr.: DE164361652

Hinweis:

Zeitliche Änderungen sowie Änderungen in Ablauf, Kursgestaltung, Terminierung & Preisen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten!

Alternative Streitbeilegung (Hinweise gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG):

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit.

Unsere E-Mailadresse lautet: info@cbm-bremen.de

Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.

Verantwortlich für den Inhalt gem. § 55 Abs. 2 RStV:

Katrin Querfeld
Wegesende 3 – 4
28195 Bremen

Fotos

Bartosz Skowronek
Ute Bescht

Lizensierte Stockfotos :

  • motionaray

Freie Fotos:

  • pexels

Webdesign & Layout

Ute Bescht

 

Herzlich willkommen!

Wir, das cbm Team, begrüßen Sie gerne in der 4. Etage. Kommen Sie zu uns in die Anmeldung, zur Beratung, oder für Ihren ersten Tag Ihrer neuen Karriere!

Aigul Mohtadi

Projektkoordination Job-Coaching

Aigul Mohtadi | Projektassistenz FD | Sprachen & Finanzen

Magdalena Hotopp

Fachinformatik : System & Anwendungen, Seminare

Magdalena Hotopp| Projektassistenz IT- E-Commerce & Medien

Eva Rieger

Lerncenter, kaufmännische Weiterbildung

Eva Rieger - cbm Team

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeines, Geltung
  • Vertragspartner
  • Vertragsabschluss und -bestandteile
  • Preise, Rechnungsstellung, Zahlung
  • Rücktritt / Kursverschiebung bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl
  • Rücktrittsrecht des/der Teilnehmenden
  • Kündigung
  • Unterrichtszeiten, Unterrichtsteilnahme
  • Prüfungsumfang, Prüfungsformen, Prüfungsteilnahme
  • Prüfungsbewertung
  • Prüfungseinsicht, Nachkorrektur, Nachprüfung
  • Zeugnisse, Teilnahmebescheinigungen
  • Nutzung von Räumlichkeiten und technischer Infrastruktur, Urheberrecht
  • Haftung für Garderobe und sonstigem persönlichen Besitz
  • Datenschutz
  • Berufsgenossenschaft
  • Alternative Streitbeilegung, Hinweis gemäß § 36 VSBG

§ 1.        Allgemeines, Geltung

Wir, die cbm GmbH (im Folgenden „cbm“ genannt“), führen berufsbegleitende Seminare, nach SGB III bzw. SGB II i.V.m. SGB III förderbare berufliche Maßnahmen, Coaching sowie Firmenseminare und Mitarbeiterschulungen durch.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge über die Durchführung von nach SGB III bzw. SGB II i.V.m. SGB III förderbaren beruflichen Maßnahmen im Bereich der Paragraphen § 45 und § 81.

§ 2.        Vertragspartner

Anbieter / Veranstalter der förderbaren beruflichen Maßnahmen und Vertragspartner der Teilnehmenden ist:

cbm GmbH
vertreten durch die Geschäftsführerin Katrin Querfeld
Wegesende 3-4, 28195 Bremen

 

Tel.: 0421-165737
Fax: 0421-1657390

Website: www.cbm-bremen.de

E-Mail: info@cbm-bremen.de

Registergericht: Amtsgericht Bremen,
Registernummer: HRB 15472 HB
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE164361652

§ 3.        Vertragsabschluss und -bestandteile

Der Teilnahmevertrag wird ausschließlich in persönlicher Anwesenheit des/der Teilnehmenden und eines/r Vertreters/in bzw. Bevollmächtigten von cbm schriftlich, d.h. durch Unterschrift des/der Teilnehmenden und eines/r Vertreters/in von cbm, geschlossen. Diese „Geschäftsbedingungen für förderbare berufliche Maßnahmen“ sind Bestandteil des Teilnahmevertrags.

§ 4.        Preise, Rechnungsstellung, Zahlung

  1. Die in unseren Informationsmedien und auf dem Anmeldeformular angegebenen Preise für förderbare berufliche Maßnahmen sind Gesamtpreise und enthalten sämtliche Preisbestandteile. Die förderbaren beruflichen Maßnahmen sind nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit, so dass Umsatzsteuer auf die Kursgebühren für förderbare berufliche Maßnahmen nicht erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen
  2. Erfolgt die Zahlung der Kursgebühren unmittelbar durch den zuständigen behördlichen Förderträger, richtet sich die Fälligkeit der Kursgebühren nach den jeweiligen Bestimmungen des Förderträgers. cbm übermittelt keine Rechnung an den/die Teilnehmende/n, sondern rechnet direkt mit dem Förderträger ab.
  3. Bei Selbstzahlenden sind die monatlichen Raten jeweils im Voraus fällig; die erste Rate ist bis zum letzten Kalenderwerktag des Vormonats vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto von cbm zu überweisen. Die Folgeraten sind jeweils am letzten Kalenderwerktages des jeweiligen Folgemonats fällig.
  4. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Kursgebühren ist cbm berechtigt, den selbstzahlenden Teilnehmenden bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Raten von der Teilnahme an der Maßnahme auszuschließen.

§ 5.        Rücktritt/Kursverschiebung bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl

  1. cbm ist berechtigt, bei Nichterreichung der für die jeweilige förderbare berufliche Maßnahme vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl bis einen Tag vor Kursbeginn vom Teilnahmevertrag zurückzutreten oder den Kursbeginn zu verschieben. Der Rücktritt bzw. die Information über die Verschiebung des Kursbeginns erfolgen per Brief, Fax oder E-Mail.
  2. Im Falle der Verschiebung des Kursbeginns hat der/die Teilnehmende unbeschadet der Regelungen in Ziffer 6) dieser Bedingungen das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Information über die Kursverschiebung vom Teilnahmevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich oder in Textform zu erklären.
  3. Im Falle eines Rücktritts nach den vorstehenden Ziffern 5a) oder 5b) werden bereits geleisteten Kursgebühren von cbm unverzüglich zurückerstattet.

§ 6.        Rücktrittsrecht des/der Teilnehmenden

  1. Der/Die Teilnehmende ist berechtigt, bis zwei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei von dem Teilnahmevertrag zurückzutreten.
  2. Der/die Teilnehmende ist zu einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt als zwei Wochen vor Kursbeginn nur berechtigt, wenn ihm die Teilnahme an der Maßnahme auf Grund Arbeitsaufnahme oder längerfristiger Erkrankung nicht möglich ist oder wenn die erwartete Förderzusage durch den Förderträger nicht erfolgt bzw. die erwartete Kostenübernahme durch den Förderträger abgelehnt wird.
  3. Der Rücktritt ist von dem/der Teilnehmenden schriftlich oder in Textform und im Falle des Rücktritts nach Ziffer 6 b) unter Nachweis der Arbeitsaufnahme, längerfristigen Erkrankung oder Ablehnung der erwarteten Förderung gegenüber cbm zu erklären.
  4. Im Falle eines wirksamen Rücktritts werden dem/der Teilnehmenden von ihm/ihr bereits geleistete Kursgebühren unverzüglich zurückerstattet.
  5. Nach Kursbeginn ist ein Rücktritt vom Teilnahmevertrag nicht mehr möglich.

§ 7.        Kündigung

  1. Der/die Teilnehmende hat das Recht, den Teilnahmevertrag mit cbm ordentlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Kalendermonatsende zu kündigen. Das Recht des/der Teilnehmenden zur fristlosen Kündigung nach § 626 BGB bleibt unberührt.
  1. cbm hat das Recht, den Teilnahmevertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 626 BGB (wenn eine Förderung vorliegt, in Abstimmung mit dem zuständigen Förderträger) außerordentlich fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
    • bei wiederholten unentschuldigten Fehlzeiten nach vorheriger Abmahnung;
    • wenn aufgrund entschuldigter längerer Krankheitszeiten (mehr als ein Drittel der bisherigen Unterrichtsstunden bei Umschulungen 10% der Umschulungszeit) der Lehrgangserfolg ausgeschlossen erscheint;
    • wenn bei unzureichenden Lernerfolgs- Prüfungsergebnissen der Lehrgangserfolg ausgeschlossen erscheint;
    • bei einem Zahlungsrückstand in Höhe von zwei Raten;
    • falls der/die Teilnehmende wiederholt und nachhaltig gegen die vertraglichen Vereinbarungen und/oder die Hausordnung verstößt;
    • bei Verstößen gegen § 13 b), 13 c), 13 d) und 13 e) dieser
  2. Die Kündigung ist schriftlich oder in Textform zu erklären.

§ 8.        Unterrichtszeiten, Unterrichtsteilnahme

Der/Die Teilnehmende verpflichtet sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Unterrichtszeiten und unterrichtsfreie Zeiten (Ferien und Feiertage) werden dem/der Teilnehmenden vor Kursbeginn schriftlich mitgeteilt und sind von dem/der Teilnehmenden für die Dauer der Maßnahme verbindlich einzuhalten. Änderungen im Hinblick auf den Umfang der Teilnahmeverpflichtung können nur in Abstimmung mit dem Förderträger erfolgen.

Die Anwesenheit der Teilnehmenden wird in einer täglichen Anwesenheitsliste festgehalten. Fehlzeiten sind mit einem Nachweis über den Grund der Nichtteilnahme zu belegen, bei Krankheit ab dem ersten Tag der Abwesenheit mit einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. cbm ist verpflichtet auftretende Fehlzeiten unter Angabe der Gründe dem Förderträger mitzuteilen. Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen kann nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung führen.

§ 9.        Prüfungsumfang, Prüfungsformen, Prüfungsteilnahme

Im Regelfall findet die Leistungsüberprüfung bzw. Lernzielkontrolle nach festgelegten Unterrichtsblöcken statt. Das Prüfungsformat wird von cbm vorgegeben. Prüfungsformate können z.B. folgende sein:

  • praktische Ergebnisse von Fallstudien
  • Klausur
  • Präsentation/Vortrag
  • praktische Prüfungen am Computer

Abweichungen oder Kombinationen etc. sind jederzeit möglich.

Bei Entgegennahme der Prüfungsaufgaben gilt die Prüfung als begonnen. Prüfungsbetrug oder der Versuch des Prüfungsbetrugs ziehen den Ausschluss von der Prüfung nach sich. Das Prüfungsergebnis wird dann mit null Punkten bewertet, die Prüfung ist in diesem Fall nicht wiederholbar.

Die Abwesenheit von der Prüfung ist mit wichtigem Grund schriftlich zu belegen. Falls dieser Nachweis nicht bis zwei Tage nach dem Prüfungstermin vorliegt, wird das Prüfungsergebnis mit null Punkten bewertet, die Prüfung ist in diesem Fall nicht wiederholbar. Die Nachprüfung muss innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglichen Prüfungstermin erfolgen. Andernfalls wird die Prüfung mit null Punkten bewertet.

§ 10.    Prüfungsbewertung

Alle Prüfungen werden nach folgendem Muster bewertet:

100 – 92 Punkte: „mit sehr gutem Erfolg“
91 – 81 Punkte: „mit gutem Erfolg“
80 – 67 Punkte: „mit befriedigendem Erfolg“
66 – 50 Punkte: „mit ausreichendem Erfolg“
49 – 30 Punkte: „mit mangelhaftem Erfolg“
unter 30 Punkte: „mit ungenügendem Erfolg“

Die Bewertungen zu Sprachzertifikaten orientieren sich am Gemeinsamen Europäischen Referenz-rahmen.

§ 11.    Prüfungseinsicht, Nachkorrektur, Nachprüfung

Der/die Teilnehmende kann innerhalb der nachstehend angegebenen Frist eine Nachprüfung schriftlich beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  1. sieben Tage nach dem Prüfungstermin, wenn er/sie an der Prüfung wegen eines entschuldigten wichtigen Grundes nicht teilnehmen konnte
  2. sieben Tage nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn er/sie eine interne Prüfung mit weniger als „ausreichenden Erfolg“ abgeschlossen hat oder auch
  3. wenn er/sie eine externe Prüfung nicht bestanden hat.

Im Regelfall findet die interne Nachprüfung als Klausur statt, im Ausnahmefall kann nach Einvernehmen zwischen Teilnehmer/in, Dozent/in und cbm eine mündliche interne Nachprüfung veranstaltet werden. Nachprüfungstermine werden von cbm zeitnah festgelegt und bekannt gegeben. Für Nachprüfungen, die auf Grund der o.g. Punkte b) und c) erfolgen, muss der/die Teilnehmende eine Nachprüfungsgebühr bezahlen.

Prüfungsunterlagen und Prüfungsbeurteilungen der internen Prüfungen können nach Bekanntmachung der Prüfungsergebnisse unter Aufsicht eingesehen werden, sie werden i. d. R. in der Klasse bzw. im Einzelgespräch besprochen. Falls sich Unstimmigkeiten bezüglich der Prüfungsbewertung nicht bei der Einsicht klären lassen, kann schriftlich ein Antrag auf Nachkorrektur gestellt werden. Dieser Antrag muss schriftlich begründet werden. Die Prüfungsunterlagen werden dann zur erneuten Überprüfung der Bewertung einem/einer anderen Fachdozenten/in übergeben.

§ 12.    Ausstellung von Zeugnissen/Teilnahmebescheinigungen

Das Abschlusszeugnis wird innerhalb von 21 Tagen nach Lehrgangsende ausgestellt. Teilnehmende, die vor dem geplanten Lehrgangsende den Lehrgang verlassen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit Ziel, Inhalt und Umfang der bis zu ihrem Ausscheiden absolvierten Schulungsinhalte. Das Zeugnis bzw. die Teilnahmebescheinigung enthalten alle Ergebnisse von Prüfungen in Prozent von 100. Die Gesamtnote entspricht dem Durchschnitt aller Prüfungsergebnisse. Bei Teilnahmebescheinigungen wird keine Gesamtnote errechnet.

§ 13.    Nutzung von Räumlichkeiten und technischer Infrastruktur, Urheberrecht

  1. Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsvorschriften und die am Veranstaltungsort ausliegende Hausordnung einzuhalten.
  2. Der/die Teilnehmende darf ihm im Rahmen der Seminardurchführung zur Verfügung gestellte Hard- und Software nur zu Schulungszwecken nutzen und hat sie pfleglich zu behandeln. Eine private Nutzung der Hard- und Software ist ausdrücklich untersagt.
  3. Es ist dem/der Teilnehmenden untersagt, Veränderungen an ihm/ihr zu Schulungszwecken zur Verfügung gestellten Computersystemen, Rechnern oder sonstigen Endgeräten einschließlich der Software vorzunehmen. Dem/der Teilnehmenden ist es insbesondere untersagt, ohne ausdrückliche Erlaubnis durch cbm andere Produkte/Software auf den Computersystemen, Rechnern oder sonstigen Endgeräten von cbm zu installieren, auszuführen und/oder zu verwenden. Ferner darf die auf den Computersystemen, Rechnern und sonstigen Endgeräten oder in anderer Form von cbm im Rahmen der Seminardurchführung und zu Schulungszwecken zur Verfügung gestellte Software nicht entnommen oder ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden.
  4. Nach §§ 202a, 202b und 202c StGB ist nicht nur das Ausspähen und Abfangen von Daten, sondern bereits die Vorbereitung dessen strafbar. Deswegen sind dem/der Teilnehmenden elektronische Angriffe jedweder Art auf das cbm-Netzwerk sowie auf die technische Infrastruktur untersagt. Als elektronische Angriffe gelten unter anderem:
    • Hacking-Versuche
    • das Anwenden und/oder Verbreiten von Schadsoftware
    • Brute-Force-Attacken
    • sonstige Verfahren, die störend in das cbm-Netzwerk einschließlich der eingesetzten Hard- und Software eingreifen.
  5. In der Veranstaltung eingesetzte Software, Bücher, Skripte, Handouts, Übungsaufgaben und andere Bildungsmittel unterliegen dem Urheberrecht und dürfen abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen nicht vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise verwertet werden.
  6. Für durch ihn entstandene Schäden haftet der/die Teilnehmende nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 14.    Haftung für Garderobe und sonstigen persönlichen Besitz

cbm übernimmt keine Haftung für Verlust oder für Beschädigung von Garderobe oder sonstigen persönlichen Besitz von Teilnehmenden durch Dritte.

§ 15.    Datenschutz

Personenbezogenen Daten werden von cbm nur aus notwendigen Zwecken für die Vertragsabwicklung und zu Abrechnungszwecken unter Einhaltung der Regelungen des geltenden Datenschutzrechts erhoben, gespeichert, verarbeitet und verwendet.

§ 16.    Berufsgenossenschaft

Der/die Teilnehmende/r wird von cbm für die Dauer des Lehrgangs inklusive etwaiger Betriebspraktika bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Verwaltungs-BG) versichert.

§ 17.    Alternative Streitbeilegung, Hinweis gemäß § 36 VSBG

cbm ist weder verpflichtet noch dazu bereit, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.

 2022

Laptop mit Datenanalyse bei cbm Bremen

Was kommt auf uns zu? Nur Gutes!

Wir haben alle keine Glaskugel- somit ist eine Voraussage unmöglich. Aber eines ist sicher: Wer sich jobtechnisch nicht nur einfach täglich in die Arbeit begeben möchte, sondern eine berufliche Zufriedenheit erreichen will, kommt um permanente Weiterentwicklung nicht herum. 

Wir freuen uns auf unsere neuen Teilnehmenden, die wir 2022 begrüßen dürfen. Ob Umschulung, Weiterbildung oder modulare Angebote – wir sind für Sie da!

 

Kalender 2022

Was Teilnehmerinnen & Teilnehmer sagen:

Eine sehr angenehme Unterrichts-Atmosphäre, wie ich sie zuvor noch nirgendwo anders erlebt habe. Freundliche Mitschüler, kompetente Lehrkräfte und freundliche Betreuung. Gute technische Ausstattung der Unterrichtsräume. Empfehlenswert für alle, die sich weiterbilden möchten im Bereich IT, Medien und Office.

Susanne C.

Ich habe den Kurs „Frauen starten digital durch“ besucht. Diesen Kurs empfehle ich allen Frauen, die sich weiterentwickeln und ihre Zukunft investieren wollen. Im CBM habe ich ein großartiges Team an kompetenten Dozenten, hilfsbereiten Mitarbeitern und engagierten Jobcoaches kennengelernt. Die Entscheidung, mich hier zur Mediengestalterin ausbilden zu lassen, ist mir danach nicht schwer gefallen.

Kirstin I.

Sie sind herzlich willkommen!

Wir hier bei cbm in Bremen sind gerne für Sie da. Lassen Sie sich zu unseren Angeboten und den Möglichkeiten einer Förderung beraten!

Unser Team freut sich sehr auf Sie!

Wegesende 3 – 4
28195 Bremen
Öffnungszeiten:
montags bis freitags
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

*Zeitliche Änderungen sowie Änderungen in Ablauf, Kursgestaltung, Terminierung & Preisen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten
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Design | Layout | Arrangement: Ute Bescht - ©Bescht Art 2022/23

Weil wir für Ihre Bildung stehen!